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   BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B   

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https://dejure.org/2022,36576
BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B (https://dejure.org/2022,36576)
BSG, Entscheidung vom 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B (https://dejure.org/2022,36576)
BSG, Entscheidung vom 14. November 2022 - B 1 KR 96/21 B (https://dejure.org/2022,36576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begehren auf Implantatversorgung im Oberkiefer; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.08.2021 - B 1 KR 8/21 R

    Krankenversicherung - zahnärztliche Behandlung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Die Sache bietet angesichts der ständigen Rechtsprechung des Senats zum Anspruch auf Versorgung mit Zahnimplantaten nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V (vgl zuletzt BSG vom 16.8.2021 - B 1 KR 8/21 R - SozR 4-2500 § 28 Nr. 10 RdNr 9 ff mwN) keine Hinweise für eine über den Einzelfall der Klägerin hinausgehende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aufgrund einer noch verbliebenen Klärungsbedürftigkeit (Zulassungsgrund gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG ; vgl dazu 2.) .

    Die Klägerin setzt sich mit der ständigen, auch vom LSG in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats zu der von ihr aufgeworfenen Rechtsfrage nicht auseinander (vgl zuletzt BSG vom 16.8.2021 - B 1 KR 8/21 R - SozR 4-2500 § 28 Nr. 10 RdNr 9 ff mwN) .

    Auch sonst sind keine Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die Rechtsfrage seit der jüngsten Entscheidung des Senats ( BSG vom 16.8.2021 - B 1 KR 8/21 R - SozR 4-2500 § 28 Nr. 10) erneut klärungsbedürftig geworden sein könnte.

  • BSG, 19.07.2012 - B 1 KR 65/11 B

    Krankenversicherung - Zulässigkeit der Revision - grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden, was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zB BSG vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 5; BSG vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2856/07

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde zur Frage der

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabs BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 ff mwN) .
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Erneute Klärungsbedürftigkeit ist darüber hinaus auch gegeben, wenn neue erhebliche Gesichtspunkte gegen die bisherige Rechtsprechung vorgebracht werden, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (vgl BSG vom 30.9.1992 - 11 BAr 47/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2; BSG vom 11.2.2020 - B 10 EG 14/19 B - juris RdNr 6; jeweils mwN) .
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese Frage im angestrebten Revisionsverfahren klärungsfähig (entscheidungserheblich) sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17 mwN; zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieses Maßstabs BVerfG vom 14.4.2010 - 1 BvR 2856/07 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 24 RdNr 5 ff mwN) .
  • BSG, 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden, was im Rahmen der Beschwerdebegründung ebenfalls darzulegen ist (vgl zB BSG vom 19.7.2012 - B 1 KR 65/11 B - SozR 4-1500 § 160a Nr. 32 RdNr 5; BSG vom 22.12.2010 - B 1 KR 100/10 B - juris RdNr 7) .
  • BSG, 22.02.2017 - B 1 KR 73/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG vom 22.2.2017 - B 1 KR 73/16 B - juris RdNr 8 mwN; vgl zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines entsprechenden Maßstabs BVerfG vom 12.9.1991 - 1 BvR 765/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 f = juris RdNr 4) .
  • BVerfG, 12.09.1991 - 1 BvR 765/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Verfahren über die

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (vgl BSG vom 22.2.2017 - B 1 KR 73/16 B - juris RdNr 8 mwN; vgl zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit eines entsprechenden Maßstabs BVerfG vom 12.9.1991 - 1 BvR 765/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 6 S 10 f = juris RdNr 4) .
  • BSG, 11.02.2020 - B 10 EG 14/19 B

    Einkommensermittlung für einen Elterngeldanspruch

    Auszug aus BSG, 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B
    Erneute Klärungsbedürftigkeit ist darüber hinaus auch gegeben, wenn neue erhebliche Gesichtspunkte gegen die bisherige Rechtsprechung vorgebracht werden, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (vgl BSG vom 30.9.1992 - 11 BAr 47/92 - SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2; BSG vom 11.2.2020 - B 10 EG 14/19 B - juris RdNr 6; jeweils mwN) .
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 76/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Erneuter Klärungsbedarf ist darüber hinaus auch gegeben, wenn neue erhebliche Gesichtspunkte gegen die bisherige Rechtsprechung vorgebracht werden, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl zB BSG Beschluss vom 7.9.2022 - B 6 KA 37/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B - juris RdNr 8, jeweils mwN) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 5 R 214/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Eine Rechtsfrage, über die bereits höchstrichterlich entschieden worden ist, kann wieder klärungsbedürftig werden, wenn der Rechtsprechung in nicht geringfügigem Umfang widersprochen wird und gegen sie nicht von vornherein abwegige Einwendungen vorgebracht werden; erneute Klärungsbedürftigkeit ist darüber hinaus auch gegeben, wenn neue erhebliche Gesichtspunkte gegen die bisherige Rechtsprechung vorgebracht werden, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließen (vgl zB BSG Beschluss vom 7.9.2022 - B 6 KA 37/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B - juris RdNr 8, jeweils mwN) .
  • BSG, 16.06.2023 - B 5 R 21/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Erneuter Klärungsbedarf ist darüber hinaus auch gegeben, wenn neue erhebliche Gesichtspunkte gegen die bisherige Rechtsprechung vorgebracht werden, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl zB BSG Beschluss vom 7.9.2022 - B 6 KA 37/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B - juris RdNr 8, jeweils mwN) .
  • BSG, 13.06.2023 - B 5 R 32/23 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Erneuter Klärungsbedarf ist darüber hinaus auch gegeben, wenn neue erhebliche Gesichtspunkte gegen die bisherige Rechtsprechung vorgebracht werden, die zu einer über die bisherige Erörterung hinausgehenden Betrachtung der aufgeworfenen Fragestellung führen können und die Möglichkeit einer anderweitigen Entscheidung nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl zB BSG Beschluss vom 7.9.2022 - B 6 KA 37/21 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.11.2022 - B 1 KR 96/21 B - juris RdNr 8, jeweils mwN) .
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